Steuerberatung
Steuerberatung ist eine qualitativ hochwertige und ansprechende Beratungsleistung basierend auf langjähriger Erfahrung.
Klienten und Klientinnen der ECA Keiler & Partner Steuerberatung genießen eine ganz individuelle Beratung. Gute Steuerberater*innen sind nämlich in der Lage zu erkennen, welches Wissen ihren Klienten und Klientinnen für bestimmte Situationen fehlt und können „punktgenau“ zur Verfügung stehen.
Auch die Finanzverwaltung formiert sich immer mehr. Die Betriebsprüfungen, gemeinsame Lohnabgabenprüfungen und Finanzstrafverfahren werden stets komplexer. Wir als Steuerberater*innen treten als Experten und Expertinnen auf. Wir sind unabhängig und vertreten unsere Klienten und Klientinnen auch in schwierigen Bereichen. Durch unsere Unabhängigkeit und unser Selbstbewusstsein sind wir der beste Beistand für Sie.
Wir kümmern uns um die Korrespondenz mit dem Finanzamt. Bei Betriebsprüfungen, Lohnabgabenprüfungen und Finanzstrafverfahren reden wir mit der Behörde. Kurz gesagt: Wir vertreten Sie „steueroptimal“.
Jahresabschlusserstellung
Im Rahmen Ihres Jahresabschlusses erstellen wir, je nach Gewinnermittlungsart, Ihre Bilanz, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Überschussrechnung. Selbstverständlich füllen wir Ihre vom Finanzamt angeforderten Formulare wie Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Kraftfahrzeugsteuererklärung, u.ä. aus. Elektronisch werden diese dann an das für Sie zuständige Amt übermittelt. Auch die Steuerbescheide von Ihrem Finanzamt werden von uns überprüft.
Personalverrechnung
Unsere Profis in der Personalverrechnung erstellen für Sie die monatliche Gehalts- bzw. Personalverrechnung.
Sie erhalten von uns die Information über die zu bezahlenden Löhne und Gehälter sowie Lohnabgaben – wenn gewünscht auch gerne als Datenträger, welchen Sie direkt in Ihr Telebanking übernehmen können.
Gerne übermitteln wir die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen per E-Mail direkt an Ihre Mitarbeiter*innen.
Wir bieten Ihnen auch Hilfe für Sonderfragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts, bei der Einstufung Ihrer Mitarbeiter*innen und beim Abschluss von Dienstverträgen an. Verpflichtende Jahresauswertungen, wie z.B. Jahreslohnzettel, Kommunalsteuererklärungen u.ä. werden automatisch an die entsprechenden Stellen weitergeleitet.
Die Prüfung Ihrer Lohnabgaben durch das Finanzamt oder die Gebietskrankenkasse wickeln wir mit den Prüfern und Prüferinnen üblicherweise in unserer Kanzlei für Sie ab.
Buchhaltung
Die Experten und Expertinnen der ECA Keiler & Partner Steuerberatung erstellen Ihre monatliche Buchhaltung und übermitteln für Sie die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) elektronisch an das zuständige Finanzamt. Selbstverständlich erhalten Sie jedes Monat Auswertungen wie Saldenliste, kurzfristige Erfolgsrechnung, Offene-Posten-Liste u.a.
Durch unsere Schnittstelle BMD.COM können Sie Ihre Belege und Bankbewegungen in unserem System selbst vorerfassen und vorkontieren. Sie entscheiden damit selbst, zu welchem Grad Sie die Buchhaltungsarbeit auslagern wollen.
Bankbewegungen werden von uns üblicherweise digital von Ihren Bankkonten übernommen.
Arbeitnehmerveranlagung
Ihre Arbeitnehmer*innenveranlagung können wir für Sie innerhalb von 5 Jahren beim Finanzamt einbringen.
Durch die Geltendmachung von Werbungskosten, Sonderausgaben, Kirchenbeitrag, Spenden usw. bzw. auch außergewöhnlichen Belastungen können Sie vom Finanzamt Geld zurückbekommen. Die Geltendmachung des Pendlerpauschales, Pendlereuros oder des Familienbonus bewirken ebenfalls Steuerrückzahlungen für Sie.
Wir erstellen für Sie gerne die steueroptimale Arbeitnehmerveranlagung!
Vertretung bei
Betriebsprüfung
Wird Ihr Betrieb vom Finanzamt geprüft, organisieren wir die logistische Abwicklung für Sie. Das heißt, wir vereinbaren für Sie mit dem Betriebsprüfer/der Betriebsprüferin den Prüfungsort und den Prüfungsbeginn, bereiten die Unterlagen entsprechend auf und übergeben diese dem Finanzbeamten/der Finanzbeamtin. Treten Fragen auf, versuchen wir diese gemeinsam mit Ihnen zu beantworten. Sollte eine Beschwerde notwendig sein, übernehmen wir natürlich Ihre Vertretung vor den Finanzbehörden. Wird die Personalverrechnung von uns erstellt, findet die Prüfung der Lohnabgaben meist direkt bei uns in der Kanzlei statt.